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Cookie-Einstellungen anpassenArbeitslosigkeitsversicherung
Das Leben kann launisch sein – gerade in Zeiten wie diesen. Und wer z. B. von einem unverschuldeten Jobverlust betroffen ist, steht plötzlich vor ganz neuen Herausforderungen. Oft stellt sich dann die Frage: Kann ich mir mein Auto weiter leisten? Darauf lautet unsere klare Antwort: Ja, können Sie.
Jetzt Beratung anfordernUnsere Leistungen
Übernahme aller anfallenden Kosten und Aufwände rund um Ihr Fahrzeug – dazu zählen Leasing- und Kreditraten, Versicherungen, Wartung und Service.
bis zu 12 Monate Versicherungsdauer
VORAUSSETZUNGEN für die Arbeitslosigkeitsversicherung
exklusiv für Arbeitnehmer*innen (unselbständig erwerbstätig)
Zu Vertragsbeginn erwerbstätig und Ablauf der Wartezeit von 2 Monaten
Anstellungsdauer vor dem Leistungsfall von 6 Monaten
Ihre Vorteile
Erhalt Ihrer Mobilität
Ihre Mobilität bleibt zwischen den Jobs und für Ihren Alltag gewahrt
Sichere Abwicklung
Wir sichern Ihren Finanzierungs-, Wartungs- und Servicevertrag inkl. aller KFZ-Zusatzversicherungen ab.
Günstige Prämien
Bereits zu einem geringen monatlichen Beitrag erhalten Sie alle Leistungen der Arbeitslosigkeitsversicherung.
Produktinformationsblatt
Das Produktinformationsblatt informiert Sie über die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages im Voraus.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeitsversicherung
Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist der perfekte Finanz-Schutz für Arbeitnehmer*innen. Bei unverschuldetem Jobverlust deckt unser Versicherungsangebot alle wichtigen Kfz-Fixkosten wie Kredit- bzw. Leasingrate, Versicherungen sowie Wartung und Service ab.
Nein, nur unverschuldete Arbeitslosigkeit ist gedeckt, d.h. Kündigung durch Arbeitgeber, Arbeitgeber wird insolvent, einvernehmliche Vertragsauflösung auf Initiative des Arbeitgebers etc. Weitere Details entnehmen Sie den Bedingungen: Zu den AVBs
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Versicherungsfall und Anspruch auf Leistung. In diesem Zeitraum haben versicherte Personen keinen Anspruch auf Leistung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit beträgt diese bis Ende des Monats ab Schadensfall plus ein weiteres Monat. Annahme der Schaden wird am 15.04. gemeldet dann läuft die Karenzzeit bis 31.05. Ab dem 01.06. haben Sie Anspruch auf eine Leistung.
Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, bevor Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Diese beträgt im Falle der Arbeitslosigkeitsversicherung 2 Monate.
Der Versicherungsfall sollte innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
AMS-Bestätigung über die Arbeitslosigkeit. Etwaige weitere Unterlagen, welche von der Schadenabteilung angefordert werden.